Hallo,
der Start / Killschalter an meiner Guzzi ist nicht in bestem Zustand. Gerne wird ja wohl der STARTERSCHALTER DOMINO als Ersatz verwendet.
Den gibt's in zwei Ausführungen: Mit Killschalter der einrastet, und in einer Version bei der er nicht einrastet.
Weiß jemand, ob beide Versionen in D für Straßenverkehrzulassungen eingebaut sein dürfen?
Gruß Klaus
Killschalter
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Re: Killschalter
Moin, also mir ist kein Gesetz bekannt welches einen Killschalter überhaupt fordert. Es wird lediglich immer gesagt was am Fahrzeug angebaut ist muss auch funktionieren. Also von daher ist es egal welchen du nimmst, ich würde dann wohl aber den mit Einrastfunktion bevorzugen. So hat man bei einem eventuellen Fehlverhalten einen Ansatzpunkt in welcher „Position“ sich der Schalter befindet. Und es wird die Fehlersuche erleichtert.
- Martin
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Re: Killschalter
wie schon erwähnt ist der Killschalter keine Pflicht.
ich bevorzuge den Taster, da er nicht von anderen betätigt werden kann und man dann doof dasteht wenn die kiste nicht anspringt
aber ist geschmacksache
sind beide zulässig
ich bevorzuge den Taster, da er nicht von anderen betätigt werden kann und man dann doof dasteht wenn die kiste nicht anspringt
aber ist geschmacksache
sind beide zulässig
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Re: Killschalter
Danke für euere Infos,
Gruß Klaus
Gruß Klaus
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